Bevor Sie ein Angebot der Praxis atemzeit in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig.
Präambel: Die Praxis für integrative Psychotherapie
atemzeit – Theresa Rammensee, Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie ist eine Privatpraxis (für Selbstzahler:innen) nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes sowie den Grundsätzen pädagogisch-psychologischer Beratung.
Der Aufgaben- und Betätigungsbereich in dieser Praxis umfasst nach individueller Vereinbarung mit dem Klienten/der Klientin Psychotherapie im Sinne des Heilpraktikergesetzes, Beratung, Coaching und/oder Training - im Folgenden zusammengefasst im Begriff der Behandlung.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) definieren die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Behandlerin und Klienten/-innen.
(Im Folgenden wird vom Klient gesprochen, was alle Geschlechter einbezieht und auch ein Paar oder eine Gruppe von Personen als Klienten/-innen einschließt.)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Behandlerin und Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Der rechtsgültige Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot der Praxis annimmt und sich an die Behandlerin zum Zwecke der Behandlung wendet.
- Die Behandlerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn beispielsweise das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Behandlerin aufgrund ihrer Spezialisierung(en) oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Behandlerin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, einschließlich der Behandlung, in vollem Umfang erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
- Die Behandlerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufklärung und Behandlung des Klienten anwendet.
- Die Behandlerin informiert und berät den Klienten vor Beginn des Behandlungsprozesses über die wirtschaftlichen sowie fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer angebotenen Methoden. Der Klient entscheidet selbstverantwortlich über deren Anwendung in der Behandlung.
- Möchte oder kann der Klient hierüber keine Entscheidung treffen, ist die Behandlerin berechtigt, die Methoden anzuwenden, die nach ihrer fachlichen Kenntnis oder aufgrund ihrer Berufserfahrung mutmaßlich dem Zielerreichungswillen des Klienten am geeignetsten erscheinen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann dabei dennoch nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher – auch für eventuelle Folgen – nicht abzuleiten.
- Soweit der Klient die Anwendung der vorgeschlagenen Methoden ablehnt und ausschließlich nach bestimmten Methoden behandelt werden möchte, hat er das der Behandlerin gegenüber zu erklären.
- Der Klient ist selbstverantwortlich aufgefordert, evtl. bestehende medizinische und/oder psychische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben sowie nach Bedarf für entsprechende Diagnostizierung und Behandlung einen (Fach-)Arzt aufzusuchen.
- Die Behandlerin darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß SGB ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Substanzen, Medikamente oder Heilmittel verabreichen oder verordnen.
- Terminvereinbarung: Die einzelnen Behandlungstermine werden individuell sowie nach Bedarf und Wunsch des Klienten gemeinsam vereinbart. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Lemniscus-Online-Terminbuchung auf der Homepage, per Email, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Die Terminvereinbarung ist verbindlich. Die Behandlungssitzung findet nach jeweiliger Absprache vor Ort in den Praxis-Räumlichkeiten, als Walk & Talk oder Hausbesuch sowie unter Umständen als Folgetermin online statt.
- Leistung: Die Behandlung wird von der Behandlerin gemäß der individuell mit dem Klienten getroffenen Vereinbarung bzgl. Methoden und Konzept durchgeführt; Sie erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. inhaltliche, methodische oder konzeptionelle Umstellung oder Anpassung innerhalb des Prozesses, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse und Entwicklung des Klienten sowie witterungsbedingte Änderungen bei Terminvereinbarungen unter freiem Himmel) bleiben vorbehalten. Die Leistung kann auch nach Bedarf indirekte Leistung(en) wie fallbezogene Intervision oder Supervision beinhalten.
- Online-Sitzung: (1) Die Behandlung wird von der Behandlerin gemäß der Vereinbarung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („online“) durchgeführt. Hierzu stellt sie dem Klienten einen Zugang zu dem für die jeweilige Behandlung zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Die Behandlerin ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht. (2) Der Klient trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Hardware als auch der von ihm genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Die Behandlerin stellt dem Klienten keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.
- Absage des Termins durch Behandlerin: Die notwendige Absage eines Termins durch die Behandlerin erfolgt mit driftigem Grund und so schnell wie möglich. Eine etwaige Anzahlung durch den Klienten wird vollständig erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung der Beraterin. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt die Behandlerin für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
- Stornierung des Termins durch Klient oder Fernbleiben: Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, bittet die Behandlerin darum, diesen 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt keine Absage, behält sich die Behandlerin vor, den versäumten Termin mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 30 % des nach der vereinbarten/gebuchten Sitzungszeit anfallenden Honorars in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Klient/die Klientin dem Termin nachweislich unverschuldet fernbleibt oder diesen nachweislich erst kürzer als 48 Stunden zuvor absagen kann.
§ 3 Auskunftspflicht und Mitwirkung des Klienten
- Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung im Rahmen der Behandlung grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn der Erfolg in der Regel zum Großteil vom Grad der freiwilligen Einlassung und der Umsetzung des Klienten abhängig ist.
- Soweit sich der Klient aktuell oder vor Beratungsbeginn in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist dies der Behandlerin vor Beginn der Behandlung mitzuteilen; Ggf. ist die angestrebte Behandlung durch die Behandlerin zuvor mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten abzuklären (das Einverständnis des Klienten vorausgesetzt).
- Die Behandlerin ist daher auch berechtigt, die Behandlung bzw. den Behandlungsprozess abzulehnen und/oder vorzeitig zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Behandlungshilfe verneint, erforderliche Auskünfte nicht erteilt und damit erforderliche Methoden oder Maßnahmen verhindert. Dazu zählt auch das wiederholte Fernbleiben von vereinbarten Terminen ohne driftigen Grund. Auch kann der Klient bei einer schwerwiegenden Störung der Behandlung nach vorheriger Abmahnung von der Behandlung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch der Beraterin auf Zahlung des Honorars für die laufende Sitzung, wobei dem Klient der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 4 Leistungsvergütung der Behandlerin
- Die Behandlerin hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar, welches sich an den allgemein üblichen Preisen in diesem Bereich in Deutschland orientiert. Dazu gelten die zwischen Behandlerin und Klient individuell vereinbarten Sätze und Zahlungsbedingungen. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen; Zur Vorlage bei einer Zusatzversicherung, privaten Krankenkasse oder Beihilfe wird gerne eine entsprechende Leistungsaufschlüsselung zur jeweiligen Rechnung erstellt.
- Der Klient ist jeweils zur vollständigen und zeitgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar im Anschluss einer jeden Behandlung vom Klienten per EC-Karte oder als Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu bezahlen. Andere individuelle Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen jeweils der vorherigen Absprache und der (schriftlichen) Zustimmung beider Vertragsparteien.
§ 5 Rechnungsstellung / Honorarerstattung durch Dritte
- Auf Wunsch kann dem Klienten im Anschluss an eine Behandlungsphase eine ausführliche (Gesamt-)Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Dokumentation ausgestellt werden. Diese Rechnung enthält neben den Praxisdaten die Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten, den genauen Behandlungszeitraum sowie die einzelnen Termine mit den entsprechenden Honoraren.
- Eine erweiterte Rechnungsstellung, die auch thematisch-inhaltliche Angaben zur Behandlung enthält (z.B. aus Erstattungsgründen), bedarf vorab eines schriftlichen, honorarpflichtigen Auftrags des Klienten.
- Die Behandlerin führt weder eine Direktabrechnung mit Dritten durch noch kann ihr Honorar oder Teile davon in Erwartung einer möglichen Erstattung gestundet werden. Die Bestimmungen des § 4 (2) AGB bleiben jeweils unberührt, auch wenn der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder solche zu haben glaubt.
- Die Behandlerin erteilt eventuellen Erstattungsfragen Dritten gegenüber keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind nicht Bestandteil der Behandlungsleistungen und gesondert honorarpflichtig.
- Sämtliche Angaben, die die Behandlerin im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung dem Klienten über eine unter Umständen mögliche Erstattungspraxis Dritter macht, sind unverbindlich.
Hinweis: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel für die Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker/-innen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie keine Kosten. Privat versicherten Klienten oder solchen, die über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten unter Umständen ganz oder teilweise erstattet werden. Umfang und Höhe der Erstattung können je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich hier individuell.
§ 6 Datenschutz / Vertraulichkeit der Behandlung
- Die Behandlerin führt über ihre Leistungen, Behandlungen und den Behandlungsprozess eigene Aufzeichnungen in Form einer elektronischen Akte (Lemniscus).
- Hier finden Sie nähere Informationen zum Datenschutz:
Datenschutzerklärung der Praxis
atemzeit.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Haftung
Die Behandlerin haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch die Behandlerin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Klient vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Urheberrecht
Sofern in der mit dem Klienten getroffenen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Klient nicht das Recht, von der Behandlerin genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die der Behandlerin an den Klienten ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes, insbesondere zum eigenen Gebrauch, verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Behandlung bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Behandlerin und des Klienten vor Beginn der Behandlung/-ssitzung.
§ 10 Kündigungsrecht
a) Der Behandlungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
b) Er ist gemäß § 627 BGB kündbar. Im Falle einer Kündigung werden unter den Voraussetzungen des § 628 BGB die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen abgerechnet.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes
- Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Praxis
atemzeit- Theresa Rammensee ist 93197 Zeitlarn.
Aktueller Stand: August 2023.